Rechtskonformes Delegieren

Delegieren: So geht es richtig!

Da Unternehmen, Hochschulen und Verwaltungen in der Regel größere Organisationen mit einer Vielzahl von Mitarbeitern sind, kommt dem Aspekt des ordentlichen oder rechtskonformen Delegierens von Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnissen eine besondere Bedeutung zu. Selbstverständlich können und müssen die Leitungsorgane Verantwortlichkeiten an nachgeordnete Mitarbeiter delegieren. Wichtig in diesem Zusammenhang sind die sorgfältige Erfassung aller Unternehmenspflichten und eine lückenlose und in sich widerspruchsfreie Aufgabenverteilung, so dass es weder zu Zuständigkeitslücken noch zu blockierenden Komptenzüberschneidungen kommen kann. Es empfiehlt sich Mitarbeiter, die Verantwortlichkeiten übernommen haben, namentlich zu nennen. Ein rechtskonformes Delegieren von Entscheidungsbefugnissen setzt voraus, dass 

 

a) die Erfüllung einer Aufgabe freiwillig und in eigener Verantwortung geschieht. Zudem muss eine sachgerechte Erbringung der geforderten Aufgabe möglich sein.

 

b) die zu erfüllende Aufgabe eindeutig verstanden worden ist. Die delegierende Führungskraft hat eine hier eine Unter-, Ein-, und Anweisungspflicht (Durchgängigkeit der mündlichen und schriftlichen Anweisungen).

 

c) die für die Erfüllung der vereinbarten Aufgabe die notwendigen finanziellen Ressourcen der beauftragten Person frei zur Verfügung stehen; und

     

d) das die Übertragung der Aufgabe und der Entscheidungsbefugnisse nachweisbar ist. Hierfür dient die Schriftform: Wer hatte zu welchem Zeitpunkt, welche Aufgabe und die dazu notwendigen Entscheidungsbefugnisse?

 

Wird eine Aufgabe oder Entscheidungsbefugnis delegiert, so hat die delegierende Führungskraft die Auswahl-, Unterweisungs- und regelmäßige Kontrollverantwortung der jeweils nachgeordneten Hierachieebene. In Krisensituationen (Notfällen) muss das verantwortliche Leitungsorgan sofort eingreifen. Im juristischen Streitfall, besteht kein Verschuldensvorwurf gegen das relevante Leitungsorgan, entfällt jegliche Haftung/Strafe. Wird die gleiche Unternehmenspflicht jedoch auf mehrere Mitarbeiter delegiert, liegt darin ein Organisationsmangel. Bei Kompetenzüberschneidungen trägt im Ergebnis niemand die Verantwortung, außer das verantwortliche Leitungsorgan.