Organisationspflichten

Gesetzliche Organisationspflicht der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung, der Vorstand und die Betriebsleitung (Leitungsorgane) haben die rechtliche und moralische Verpflichtung das Unternehmen so zu organisieren und zu steuern, dass  Rechtsverstöße vermieden werden. Kann dem verantwortlichen Leitungsorgan eine Verletzung dieser Organisationspflicht angelastet werden, so haften diese neben dem jeweiligen Mitarbeiter, der den Schaden unmittelbar verursacht hat (das sogenannte Organisationsverschulden). Der einzige Weg, dieses persönliche Haftungsrisiko der Leitungsorgane (außer durch eine Directors-and-Officers-Versicherung) zu minimieren besteht in einer rechtskonformen, sprich ’gerichtsfesten’ Unternehmensorganisation. Auch ein Bestandteil des ISO-Qualitätsmanagements ist es, dass die Unternehmensorganisation, die einzelnen Verantwortungsbereiche und die Entscheidungsbefugnisse der Mitarbeiter klar geregelt sind.

Im Mittelpunkt einer ’gerichtsfesten’ Unternehmensorganisation steht der lückenlose Nachweis, dass die Leitungsorgane alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen ergriffen haben, um Rechtsverstöße zu vermeiden und daher ein eventueller Rechtsverstoß nicht auf ihren Verschulden beruht. 

 

Dieser Nachweis kann besonders wirkungsvoll mit einer entsprechenden schriftlichen Dokumentation der Aufbau- und Ablauforganisation (der Unternehmens- und der Organisationsstruktur) geführt werden.

     

Entlastungsargumente gegen eine Dokumentationsverpflichtung sind weder, Zeitmangel, Arbeitsaufwand oder Kostengründe. Juristisch betrachtet entzieht sich die Dokumentationsverpflichtung einer Kosten-Nutzen-Betrachtung.

 

Das personengenaue Delegieren gehört zur Organisationspflicht der Leitungsorgane! Die Leitungs- und Organisationspflichten sind exklusive Pflichten der Leitungsorgane und nicht delegierbar. Zur Organisation eines Unternehmens gehört es zunächst Ressorts zu schaffen (Ressortverantwortlichkeit) und ihnen die relevanten Unternehmenspflichten zuzuweisen. Zur Erfüllung dieser Pflichten und ihrer operativen Aufgaben werden Kompetenzen und Entscheidungsbefugnisse vereinbart.