Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung

Gesetzliche Sorgfaltspflicht

Eine ordentliche Unternehmensplanung und ein entsprechendes Controlling gehören zu den gesetzlichen Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung.
 

Die Geschäftsführung hat zu jedem Zeitpunkt den Überblick über die aktuelle wirtschaftliche Situation, der zukünftigen geplanten und erwarteten Geschäftsentwicklung zu gewährleisten. 
 

Die Dokumentation der ordentlichen Unternehmensplanung muss so gestaltet sein, dass die Finanz-Planung durch einen sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit nachvollziehbar ist. Insbesondere sind die der Planung zugrundeliegenden Prämissen und Kennzahlen (speziell wenn es sich um firmen- oder branchenspezifische Kennzahlen handelt) detailliert zu beschreiben.
 

Wichtig ist, dass innerhalb eines Unternehmens die Sicherheit besteht, dass ein gemeinsames Verständnis da ist: Was sagt uns diese Kennzahl und wird sie einheitlich berechnet und reportiert (intern und extern)? 

     

Daten und Datenqualität sind ein entscheidendes Kapital im Unternehmen und sind die Basis die richtigen Unternehmensentscheidungen zu treffen! 

 

Data Governance ist somit Voraussetzung für eine hohe Entscheidungsqualität im Unternehmen!