Organisationspflichten

Gerichtsfeste Unternehmensorganisation

Die Geschäftsführung, der Vorstand und die Betriebsleitung (Leitungsorgane) haben die rechtliche und moralische Verpflichtung das Unternehmen so zu organisieren und zu steuern, dass  Rechtsverstöße vermieden werden. Kann dem verantwortlichen Leitungsorgan eine Verletzung dieser Organisationspflicht angelastet werden, so haften diese neben dem jeweiligen Mitarbeiter, der den Schaden unmittelbar verursacht hat (das sogenannte Organisationsverschulden). Der einzige Weg, dieses persönliche Haftungsrisiko der Leitungsorgane (außer durch den Abschluss einer Directors-and-Officers-Versicherung) zu minimieren besteht in einer rechtskonformen, sprich ’gerichtsfesten’ Unternehmensorganisation. 

Im Mittelpunkt einer ’gerichtsfesten’ Unternehmensorganisation steht der lückenlose Nachweis, dass die Leitungsorgane alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen ergriffen haben, um Rechtsverstöße zu vermeiden und daher ein eventueller Rechtsverstoß nicht auf ihren Verschulden beruht. Dieser Nachweis kann besonders wirkungsvoll mit einer entsprechenden schriftlichen Dokumentation der Aufbau- und Ablauforganisation (der Unternehmens- und der Organisationsstruktur) geführt werden. Entlastungsargumente gegen eine Dokumentationsverpflichtung sind weder, Zeitmangel, Arbeitsaufwand oder Kostengründe. Juristisch betrachtet entzieht sich die Dokumentationsverpflichtung einer Kosten-Nutzen-Betrachtung.

     

Die legalen Unternehmensstrukturen vieler Konzerne werden immer komplexer. Die Globalisierung führt zu weltweit verflochtenen Konzernen, die über Ländergrenzen sowie über die verschiedenen nationalen Rechtsordnungen hinweg tätig sind. Diese Konzern-Strukturen werden in der Regel nach Kostengesichtspunkten (Steueroptimierung und Verwaltungsaufwand) oder Tätigkeitsfeldern (Vertriebsoptimierung) ausgerichtet. Dabei ist gerade die Unternehmensorganisation ein entscheidender Faktor für das Ausmaß der Haftungsrisiken, die insbesondere für die Geschäftsleitung und die leitenden Mitarbeiter bestehen. Die richtige Unternehmensstruktur kann und muss einen wesentlichen Beitrag zur Risikominimierung leisten, sowohl für die einzelnen Führungskräfte, als auch für das Unternehmen selber.